Einmalzahlung für alle Menschen mit Merkzeichen GL wird bis 31. März 2023 verlängert
Liebe Eltern, liebe Mitglieder.
Zur Erinnerung, falls ihr den Antrag noch nicht gestellt hat: Die Einmalzahlung wird um einen Monat verlängert. Man hat nun bis zum 31. März 2023 Zeit, den Antrag zu stellen.
Die Einmalzahlung gilt für alle Menschen mit Merkzeichen GL, auch für Kinder. Es gibt einige Bedingungen, welches man im unten angegebenen Link einsehen kann.
Link: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/einmalzahlung/index.php
Wenn ihr Hilfe bei der Antragsstellung braucht oder Fragen habt, könnt ihr natürlich gerne an uns wenden.
Einmalzahlung für Gehörlose mit dem Merkzeichen Gl wird bis 31. März 2023 verlängert
Gehörlose bekommen eine Einmalzahlung in Höhe von 145 €, wenn
– der Hauptwohnsitz in Bayern ist
– sie das Merkzeichen GL (vor dem 1.6.2022) im Schwerbehindertenausweis haben
– der Antrag auf Einmalzahlung bis 31.03.2023 beim ZBFS eingegangen ist
Der Antrag kann hier ausgefüllt werden: ZBFS-Webseite zur Einmalzahlung
Letzte Frist ist der 31.03.2023!
Video in Gebärdensprache zur Erinnerung an die Einmalzahlung
Videoanleitung in Gebärdensprache zum Ausfüllen des Antrags auf Einmalzahlung
Quelle https://www.lvby.de/berichte/3832-einmalzahlung-wird-bis-31-maerz-2023-verlaengert
Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen
Michael Geisberger, Pastoralreferent
Katholische Hörgeschädigtenseelsorge im Bistum Augsburg